Volksbegehren gegen Studiengebühren: Eintragungsfrist hat begonnen!

Volksbegehren gegen StudiengebührenHeute am 17.01.2013 beginnt die Eintragungsfrist für das Volksbegehren gegen Studiengebühren. Alle wahlberechtigten Einwohner Bayerns sind aufgerufen, das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.

Wenn 10 Prozent der Wahlberechtigten das Volksbegehren unterstützen, also für die Abschaffung von Studiengebühren sind, ist das Volksbegehren erfolgreich und es folgt entweder die unmittelbare Abschaffung der Studiengebühren durch Entscheid des bayerischen Landtags oder eine Volksabstimmung über die Thematik.

Da fast eine Million Unterschriften nötig sind, ist es notwendig, das wirklich jeder, dem das Thema am Herzen liegt und der sich gegen Studiengebühren ausspricht, das Rathaus seiner Heimatkommune aufsucht und sich dort in die Unterschriftenliste einträgt. Die Kommunen haben dazu ihre Öffnungszeiten teilweise drastisch erweitert, so dass es auch möglich ist, am Samstag oder Sonntag seine Unterschrift zu leisten!

Zu beachten ist, dass die Unterschrift nur am Hauptwohnsitz (Erstwohnsitz) geleistet werden kann, der Personalausweis notwendig ist und das man nur persönlich im Rathaus unterschreiben kann.

Falls man nicht am Hauptwohnsitz unterschreiben kann, gibt es die Möglichkeit, einen sog. Eintragungsschein zu beantragen. Mit diesem kann man dann in jedem anderen Eintragungsort unterschreiben. Die Vorgehensweise ist beim Aktionsbündnis gegen Studiengebühren erläutert.

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